Schutz- und Hygienekonzept
Alligator: Go! Festival 2021
Stand 13. Juli 2021
- Präambel
Das vorliegende Hygienekonzept ergänzt das Schutz- und Hygienekonzept des IMPORT EXPORT sowie der MUCCA um weitere Veranstaltungsbezogene Regelungen, um die Sicherheit unserer Besucher*innen, Helfer*innen und Mitarbeitenden jederzeit gewährleisten zu können. Unsere Hygienekonzept-Beauftragte Mirca Lotz ist für die Einhaltung der Vorgaben sowie die laufende Aktualisierung und Verbreitung des Hygienekonzepts zuständig.
- Allgemeine Grundsätze
- Mitarbeiter*innen und Helfer*innen mit erkennbaren Krankheitssymptomen (auch leichtes Fieber und Erkältungsanzeichen) haben der Arbeit fernzubleiben und bis zu einer ärztlichen Abklärung und Entwarnung zu Hause zu bleiben. Bei Symptomen, die während der Arbeit auftreten, ist der Arbeitsplatz unverzüglich zu verlassen.
- Personen mit unspezifischen Allgemeinsymptomen sowie respiratorischen Symptomen jeglicher Schwere sowie Kontaktpersonen zu Covid19-Fällen werden vom Zutritt ausgeschlossen.
- Mitarbeitende, Künstler*innen und andere betroffene Personen im Betrieb werden durch Aushänge/Hygienekonzept auf die allgemeinen Hygieneregeln hingewiesen und über die Vorgaben, Maßnahmen und das korrekte Verhalten persönlich informiert bzw. geschult.
- Externe Dienstleister z.B. aus den Bereichen Einlass- & Sicherheitsservice, Gastronomie, Reinigung sowie Techniker, Klavierstimmer, Coaches etc. werden über die geltenden Vorgaben informiert
- Alle Personen im Betrieb waschen/desinfizieren sich regelmäßig die Hände.
- Alle Personen halten nach Möglichkeit 1,5m Abstand zueinander.
- Das Festival kontrolliert die Einhaltung des betrieblichen Schutzkonzeptes seitens der Mitwirkenden und Besucher und ergreift bei Verstößen geeignete Maßnahmen.
- Kommunikation und Überwachung der Maßnahmen
- Es gibt eine verpflichtende Einweisung vorab für alle Beteiligten bezüglich der Hygiene- und Verhaltensregeln. Hierzu zählen regelmäßiges Händewaschen (mit Seife für 20 – 30 Sekunden), Einhalten von Husten- und Niesetiketten (Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch), Vermeidung des Berührens von Augen, Nase und Mund.
- Die Information der Besucher wird durch ein Informationssystem geregelt, z.B. durch Hinweistafeln/Aushänge an allen wichtigen Punkten des Veranstaltungsortes. Auf der Website sind die Hygieneregelungen vorab einsehbar.
- Besucher*innen
- Um die Sicherheit unserer Besucher*innen und die Einhaltung der Abstandsregeln im Bereich vor den Bühnen sicher gewährleisten zu können, begrenzen wir die Anzahl der Besucher*innen auf
- Import Export Freifläche: 200 (mit Bestuhlung)
- MUCCA Halle: 30 Personen ohne Bestuhlung
- Kultur Spaziergang: 50 Personen
- Alle teilnehmenden Personen werden dokumentiert um sie ggf. kontaktieren zu können. Es werden der Vor- und Nachname sowie die Kontaktdaten (Mobilnummer bzw. E-Mail-Adresse) festgehalten.
- Optional wird zudem pro Tag eine Veranstaltung über die Corona Warn App angelegt, bei der sich Teilnehmende einloggen können.
- Vorverkauf und Sitzplatzverteilung
- Besucher*innen müssen im Vorfeld der Veranstaltung Eintrittskarten über den VVK erwerben.
- Für die Nachvollziehbarkeit von Infektionsketten werden die Kontaktdaten aller an der Veranstaltung beteiligten Personen bestmöglich dokumentiert und bei Bedarf den Gesundheitsbehörden zur Verfügung gestellt (falls durch Behörde gefordert).
- Vor Beginn der Veranstaltung werden alle Käufer*innen von Eintrittskarten, sowie Helfende, Künstler*innen und Mitarbeitende per E-Mail über das vorliegende Hygienekonzept, bzw. darüber hinausgehende Regelungen und Beschränkungen informiert. Insbesondere beinhaltet diese E-Mail:
- Hygieneregeln.
- Hinweis, im Krankheitsfall der Veranstaltung fernzubleiben.
- Informationen zur Einlassregelung und den geltenden Regeln während des Besuchs.
- Einlass
- Beim Eingang stellen wir Möglichkeiten zur Händedesinfektion zur Verfügung. Gäste werden auf diese aufmerksam gemacht.
- Der Einlass erfolgt kontaktlos.
- Wir werden unsere Besucher*innen darauf hinweisen, während des Wartens am Eingang die nötigen Mindestabstände konsequent einzuhalten und eine Mund- Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Laufwege und Warteschlangen
- Wo möglich werden wir Einbahnregelungen schaffen und nahes Aneinander vorbeigehen zu vermeiden.
- Das Leitsystem wird vorrangig durch Bodenmarkierungen vorgenommen, ggf. auch durch Absperrbänder etc. Ziel ist es, die Mindestabstände zwischen den Besucher*innen zu gewährleisten.
- Mund-Nasen-Bedeckung
- Für Mitarbeiter*innen:
Sofern der Abstand von 1,5m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann, ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auf dem Gelände verpflichtend. Außer im Sitzen auf den markierten Plätzen vor der Bühne, ist immer eine Maske zu tragen. - Für Besucher*innen:
Im Vorfeld und am Tag der Veranstaltung appelieren wir an alle Personen, auf dem Veranstaltungsgelände auch im Freien grundsätzlich eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, sofern sie sich nicht auf ihrem Sitzplatz befinden und nicht trinken oder essen.
- Künstler*innen
Wir werden alle auftretenden Künstler*innen darauf hinweisen, auch während der Auftritte stets den Mindestabstand von 1,50 m zueinander einzuhalten, bzw. (wie in § 21 Abs. 2, Satz 1, 6. BayIfSMV festgelegt) 2,00 m bei Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang. - Lebensmittelverkauf und Catering
- Getränke und Essen werden durch das Import Export verkauft und sind Teil ihres Hygienekonzeptes.
- Für das interne Künstler*innen Catering werden die einschlägigen aktuellen Regelungen der Gastronomie, die lebensmittelhygienischen Vorgaben sowie das aktuelle Rahmenkonzept Gastronomie berücksichtigt.
- Umfassende Desinfektionsmaßnahmen
- Wir stellen für Besucher*innen am Einlass Spender mit Desinfektionsmitteln bereit .
- Es werden zudem ausreichend Desinfektionsmittelspender an verschiedenen Stellen auf dem Gelände zur Verfügung gestellt.
- In den Sanitäranlagen werden Flüssigseife, Einmalhandtücher aus Papier und Desinfektionsmittel bereit gestellt.
- Kontaktstellen, die mit Händen in Berührung kommen, konkret Toiletten-Türklinken und Theken-Bereiche, werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert.
- Zusätzliche Mund-Nasen-Bedeckungen werden für den Fall von Verlust oder Vergessen für Besucher*innen und Helfende bereitgehalten.
- Kulturspaziergang
- Das Areal wird temporär mit Flatterband markiert
- Nur angemeldete Besucher*innen dürfen in das Areal eintreten, dies wird bei uns beim Zutritt überprüft
- Anmeldungen können vorab über ein Online Formular auf unserer Website oder vor Ort durch eine schriftliche Anmeldung erfolgen.
- Die Anzahl ist auf 50 Personen limitiert
- Menschenansammlungen (auch durch Dritte wie z.B. Passant*innen) werden unterbunden.
- Aufgrund der gebotenen Musik wird es zu keinerlei Tanz- oder Partystimmung kommen, sollte wider Erwarten dies doch eintreffen wird die Veranstaltung vorzeitig aufgelöst
- Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich auch Getestete, vollständig Geimpfte oder SARS-CoV-2 Genese an die Maskenpflicht und Abstandsregelungen zu halten haben
- Vor, während und nach den Aufführungen besteht überall die Pflicht, ausreichend Abstand zu halten und sofern laut Inzidenzeinstufung nötig FFP2-Masken für Besucher ab dem 15. Geburtstag, medizinischer Mund-Nasen-Schutz für Mitwirkende zu tragen. An den drei Spielorten gelten die hierfür gültigen Regelungen (Masken-Abnahme nur am Platz möglich). Der nötige Abstand wird natürlich auch von den Musiker*innen auf der Spielfläche eingehalten.
- Abstände auf der Bühne: Bei Einsatz von Blasinstrumenten sowie bei Gesang wird in Sing- bzw. Blasrichtung ein erweiterter Mindestabstand von 2,0 m zwingend eingehalten. Grundsätzlich wird für alle Musizierenden der erweiterte Mindestabstand von 2,0 m empfohlen.
- Am Einlass der Spielorte werden jweils die Tickets mittels Häkchen in einer Liste registriert. Die Anzahl der Teilnehmer*innen kann durch Helfer*innen vor Ort kontrolliert werden. Durch die Kontaktdaten der Anmeldung können mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden.
- Minimierung des Infektionsrisikos, allgemeines: Um das Infektionsrisiko zu minimieren, führen wir Vorbereitung, Aufführung und Abbau unter Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Regelungen je nach Inzidenzeinstufung durch.
- Es erfolgt kein direkter Körperkontakt zwischen den Aufführenden und dem Publikum.
- Es gibt keinen Garderobenbereich. Die Künstler*innen kommen konzertbereit zum Spielort.
- Pro Picknickdecke werden nur die je nach Inzidenzeinstufung maximale Anzahl von Haushalten/Personen zugelassen.
- Die Warteschlange vor dem Einlass wird so organisiert und gekennzeichnet, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Am Einlass stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
- Kommunikation der Hygieneregeln: Nach der Registrierung werden die Zuschauer von einem Helfer an Ihren Platz geführt. Während der gesamten Zeit – warten, registrieren, zum Platz gehen, Vorstellung, Platz wieder verlassen besteht Maskenpflicht.
- Toiletten werden nicht benötigt, da die Spielzeit nur 50 Minuten beträgt.
- Minimierung des Infektionsrisikos, Publikumsbereich: Lauf- und Bewegungsflächen werden geschaffen. Mit Hilfe eines Einbahnstraßenkonzepts wird der Besucherstrom zu Beginn und am Ende der Veranstaltung gelenkt.
- Die Zuschauer*innen sitzen auf selbst mitgebrachten Decken in Kreisen, die jeweils in 2 m Abstand auf den Boden markiert werden. “ Die Veranstalterinnen tragen dafür Sorge, dass sich die Benutzung von Decken im Rahmen des Gemeingebrauchs bewegt.
- Die Kreise und Wege innen werden mit Kreide oder Kreidespray markiert. Das Kreidespray ist biologisch abbaubar. Die Kreise haben dieselbe Funktion wie eine Bestuhlung, d.h. die Zuschauer*innen verbleiben, nachdem sie zu den Kreisen geführt wurden, in ihren Kreisen bis Konzertende. Nach Konzertende werden sie wieder von Helfern aus den Kreidekreisen herausgeführt. Die Warteschlange vor dem Einlass wird so organisiert und gekennzeichnet, dass die Abstandsregeln eingehalten werden können.
- Kommunikation der Hygieneregeln: Vor dem Einlass wird mittels einer Informationstafel über die Hygieneregeln aufgeklärt diese wurden auch schon vorab beim Ticketing bekannt gegeben.
- Vor Ort ist immer eine verantwortliche Person, die u. a. für die Überwachung der Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzeptes und die Kommunikation der Ma nahmen zuständig ist.
- Insgesamt sind immer vier Helfer*innen vor Ort, die den Ein-/Auslass regeln und die Zuschauer*innen an ihren Platz bringen.
- Die Spielflächen befinden sich immer in ausreichendem Abstand zu den Gästen (zwei Meter). Bei Bedarf kann die Spielfläche zum Publikum abgegrenzt werden. Mindestens ein Helfer des Kulturspaziergangs wird die Veranstaltung begleiten – ausgestattet mit medizinischer Maske. Alle Helfer werden vorher in ihre Aufgabe eingewiesen. Zuzüglich zu den genannten Maßnahmen